Nachricht
IN 144/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fröba Bau-GmbH & Co. KG Bauunternehmen - Baustoffgroß- und -einzelhandel, Fichtenweg 2, 96361 Steinbach a. Wald, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Fröba Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren Fröba Bau-GmbH & Co. KG Bauunternehmen - Baustoffgroß- und -einzelhandel
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRA 2799
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 20.04.2026