Veröffentlichungen
Geschäfts-Nr.: 9 IN 822/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pixline Media GmbH & Co. KG, Holzhofallee 21, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 85214), vertr. d.: Insolvenzverfahren Pixline Media GmbH & Co. KG
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 04.09.2026