Veröffentlichungen
28 IN 51/22
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In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
David Steineke, geboren am 31.03.1989, Klein Floyen 7, 24616 Brokstedt
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedenstraße 7, 25335 Elmshorn, Gz.: 1852/22 JB/sd
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Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.02.2023 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 16.03.2026