Veröffentlichungen
10 IN 23/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rolf Gerken GmbH, Verwaltung u. Vermittlung v. Versicherungen aller Art., Windallee 2, 49377 Vechta (AG Oldenburg, HRB 110971), vertr. d.: Insolvenzverfahren Rolf Gerken GmbH
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 31.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Vechta, 17.07.2026