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46 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Datacolor Kommunikation GmbH, Wilhelm-Fressel-Straße 2, 21337 Lüneburg (AG Stendal, HRB 111283), vertr. d.: Insolvenzverfahren Datacolor Kommunikation GmbH
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Lüneburg, 23.04.2026