Entscheidung im Verfahren

Hofladen Vertriebs GmbH

52 IN 9/25 16.06.2026 AG Arnsberg (Nordrhein-Westfalen)

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Register
Arnsberg, HRB 11201
Sitz
Arnsberg
Adresse
Plottenberg 1a, 59757 Arnsberg
Geschäftszweig
An- und Verkauf regionaler Produkte; Erbringung logistischer… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Veröffentlichungen
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 9/25


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 11201 eingetragenen Hofladen Vertriebs GmbH, Plottenberg 1a, 59757 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Hofladen Vertriebs GmbH


Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Daniel Meintz, Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund


Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 28.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Beschlussfassung der Gläubiger gemäß § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 InsO über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Christian Schulte, wonach dieser einen Betrag in Höhe von 2.500,00 € zur Erledigung und Abgeltung aller gegen ihn bestehenden Ansprüche an die hier verwaltete Insolvenzmasse zahlt.,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 12.06.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
52 IN 9/25
Amtsgericht Arnsberg, 16.06.2026

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