Veröffentlichungen
IN 30/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B & B Holding GmbH, Heinrichsdamm 28 a, 96047 Bamberg, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren B & B Holding GmbH
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 11306
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1) Abschluss einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung mit der Mitgesellschafterin Anastasija Büse, wonach diese zur Abgeltung aller gegenseitigen Ansprüche im Insolvenzverfahren - egal aus welchem Rechtsgrund - noch eine Zahlung i.H.v. 13.500,00 € zur Insolvenzmasse leistet.
2) Abschluss einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung mit dem Mitgesellschafter Maxime Büse, wonach dieser zur Abgeltung aller gegenseitigen Ansprüche im Insolvenzverfahren - egal aus welchem Rechtsgrund - noch eine Zahlung i.H.v. 6.500,00 € zur Insolvenzmasse leistet und darüber hinaus in Höhe eines Teilbetrages von 1.250,00 € hinsichtlich bestehender Lohnansprüche als Masseforderung im Parallelinsolvenzverfahren der Beetgold GmbH eine Abtretung zu Gunsten des hiesigen Insolvenzverfahrens vornimmt.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.09.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 22.07.2026