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11 IN 50/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOLO GmbH, Blaufärberstr. 46, 48268 Greven (AG Steinfurt, HRB 11734), vertr. d.: Insolvenzverfahren NOLO GmbH
Tagesordnung:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu der Vergleichsvereinbarung vom 17.11.2023 zwischen der Geschäftsführer Insolvenzverfahren NOLO GmbH
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 23.11.2023