Veröffentlichungen
11 IN 101/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akropolis Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 88 a, 27711 Osterholz-Scharmbeck (AG Walsrode, HRB 120750), vertr. d.: Insolvenzverfahren Akropolis Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 04.09.2026