Veröffentlichungen
4 IN 79/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schankanlagenservice Schuster GmbH, Einhamer Dorfstraße 19, 83278 Traunstein, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Schankanlagenservice Schuster GmbH
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 14436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Oswald Adrian, Rosenheimer Landstraße 19, 85521 Ottobrunn, Gz.: 2826
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum asset deal vom 25.06.2026
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Traunstein, Herzog-Otto-Str. 1, 83278 Traunstein erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 30.06.2026