Entscheidung im Verfahren

EVAN Wohnen W1 GmbH

502 IN 109/22 12.09.2023 AG Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Register
Kleve, HRB 14717
Sitz
Xanten
Adresse
Georg-Bleibtreu-Str. 10, 46509 Xanten
Geschäftszweig
Erwerb, das Halten sowie das Verwalten und die Bebauung sowi… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 109/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14717 eingetragenen EVAN Wohnen W1 GmbH, Georg-Bleibtreu-Str. 10, 46509 Xanten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren EVAN Wohnen W1 GmbH


Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft mbB, Kennedy Platz 2, 50679 Köln

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters, die möglichen Gewährleistungsansprüche gegen Drittfirmen, die das Gemeinschaftseigentum des Objekts Urlaubstr. 2 - 4A, 97076 Würzburg betreffen, gemäß dem Abtretungsvertrag vom 02.09.2023 zu übertragen, bestimmt auf

Donnerstag, 28.09.2023, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

502 IN 109/22
Amtsgericht Düsseldorf, 11.09.2023

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Georg Kreplin
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
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Website
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