Entscheidung im Verfahren

The Sales Mission GmbH

67c IN 435/18 23.04.2026 AG Hamburg (Hamburg)
Register
Hamburg, HRB 150425
Sitz
Hamburg
Adresse
Holstenplatz 20, 22765 Hamburg
Geschäftszweig
Gegenstand des Unternehmens sind die Beratung von Kunden bei… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 435/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150425 eingetragenen The Sales Mission GmbH, Holstenplatz 20, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren The Sales Mission GmbH


wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Zustimmung zu der außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung des Insolvenzverwalters mit dem Geschäftsführer Insolvenzverfahren The Sales Mission GmbH
und sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen

Termin bestimmt auf

Mittwoch, 03.06.2026, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg,
4. Etage, Sitzungssaal B405.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67c IN 435/18
Amtsgericht Hamburg, 22.04.2026

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