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Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 268/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17589 eingetragenen Löwen Elektrotechnik und Solar GmbH, Henri-Dunant-Straße 2, 32339 Espelkamp, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Katharina Löwen, Henri-Dunant-Str 2, 32339 Espelkamp
Geschäftszweig: Elektroinstallationen und -technik, Energieanlagen, Gebäudeautomation und Sondermaschinenbau sowie der Handel mit elektrotechnischen Erzeugnissen.
ist am 04.05.2026, um 10:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 268/26
Amtsgericht Bielefeld, 04.05.2026