Entscheidung im Verfahren

RH Dienstleistungen rund um's Haus UG (haftungsbeschränkt)

47 IN 23/24 20.10.2026 AG Bückeburg (Niedersachsen)

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Stadthagen, HRB 201587
Sitz
Apelern
Adresse
Bunnenbergstraße 18, 31552 Apelern
Geschäftszweig
Der Aus- und Umbau, Wärmedämmung, Trockenbau, Fliesenarbeite… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
47 IN 23/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RH Dienstleistungen rund um's Haus UG (haftungsbeschränkt), Bunnenbergstraße 18, 31552 Apelern (AG Stadthagen, HRB 201587), vertr. d.: Insolvenzverfahren RH Dienstleistungen rund um's Haus UG (haftungsbeschränkt)

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 13.10.2026

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