Veröffentlichungen
37 IN 66/20 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der i-tech communications GmbH, Röntgenstraße 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 201666), vertr. d.: Insolvenzverfahren i-tech communications GmbH
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 22.07.2026