Veröffentlichungen
22 IN 71/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der biostrom Service GmbH, Vechtaer Marsch 9, 49377 Vechta (AG Oldenburg, HRB 201766), vertr. d.: Insolvenzverfahren biostrom Service GmbH
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Vechta, 11.06.2026