Veröffentlichungen
56 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansebrief UG (haftungsbeschränkt), In de Reuth 2, 21435 Stelle (AG Lüneburg, HRB 201837), vertr. d.: Insolvenzverfahren Hansebrief UG (haftungsbeschränkt)
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lüneburg, 23.07.2026