Veröffentlichungen
12 IN 84/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Antec ARS GmbH vertr. d. den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Antec ARS GmbH vertreten durch den Geschäftsführer
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 14.10.2026