Nachricht
9 IN 64/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saterplant GmbH, Westermoorstraße 33, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 202422), vertr. d.: Insolvenzverfahren Saterplant GmbH
Herr Rechtsanwalt Hanken übernimmt gemäß §§ 80 InsO die Verwaltung der Insolvenzmasse, während die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Schuldnerin mit der Aufhebung der Eigenverwaltung erlischt.
Die Schuldner der Schuldnerin werden in der durch § 270 Abs. 1 S. 3 InsO geforderten entsprechenden Anwendung von § 28 Abs. 3 InsO aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den jetzt eingesetzten Insolvenzverwalter.
Die Schuldnerin hat wie ein vorzeitig ausgeschiedener Insolvenzverwalter entsprechend § 66 InsO binnen sechs Wochen über ihre Geschäftsführung Rechnung zu legen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 19.06.2023