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BP - Blueprint GmbH

9 IN 84/25 05.06.2026 AG Bersenbrück (Niedersachsen)

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Osnabrück, HRB 202728
Sitz
Quakenbrück
Adresse
Artlandstraße 55 b, 49610 Quakenbrück
Geschäftszweig
Gestaltung und Produktion von Printmedien, Werbetechnik, Web… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
9 IN 84/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BP - Blueprint GmbH, Artlandstraße 55 b, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 202728), vertr. d.: Insolvenzverfahren BP - Blueprint GmbH

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 15.07.2026, 10:00 Uhr, Saal 2, Hauptgebäude, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 157, 160 InsO), und zwar:
" die Stilllegung des schuldnerischen Unternehmens/Einstellung des Geschäftsbetriebes

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.


Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 04.06.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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