Entscheidung im Verfahren

Bubba Rope Europe UG (haftungsbeschränkt)

35 IN 128/18 22.07.2026 AG Gifhorn (Niedersachsen)

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Hildesheim, HRB 203634
Sitz
Peine
Adresse
Maschweg 36 b, 31224 Peine
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
35 IN 128/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bubba Rope Europe UG (haftungsbeschränkt), vertr. d.d. GF, Maschweg 36 b, 31224 Peine (AG Hildesheim, HRB 203634), vertr. d.: Insolvenzverfahren Bubba Rope Europe UG (haftungsbeschränkt)

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 22.07.2026

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