Entscheidung im Verfahren

Brandt Verwaltungs GmbH

73 IN 64/21 14.04.2026 AG Stade (Niedersachsen)
Register
Tostedt, HRB 205961
Sitz
Anderlingen
Adresse
Heinrich-Behnken-Str. 1, 27446 Anderlingen
Geschäftszweig
Die Übernahme der Komplementärstellung in der Brandt Logisti… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
73 IN 64/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandt Verwaltungs GmbH, Heinrich-Behnken-Str. 1, 27446 Anderlingen (AG Tostedt, HRB 205961), vertr. d.: Insolvenzverfahren Brandt Verwaltungs GmbH

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 07.04.2026

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