Sonstiges

Farya Maschinen Werke GmbH

35 IN 124/25 23.10.2026 AG Gifhorn (Niedersachsen)

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Hildesheim, HRB 206451
Sitz
Sassenburg
Adresse
An der Trift 19, 38524 Sassenburg
Geschäftszweig
Die industrielle Metallverarbeitung, der Maschinen-, Anlagen… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
35 IN 124/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Farya Maschinen Werke GmbH vertr. d. d. GF, An der Trift 19, 38524 Sassenburg (AG Hildesheim, HRB 206451), vertr. d.: Insolvenzverfahren Farya Maschinen Werke GmbH

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 01.12.2026, 10:00 Uhr, Saal 112, Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
der Veräußerung des Grundbesitzes Amtsgericht Gifhorn, Grundbuch von Westerbeck, Blatt 1494, Gemarkung Westerbeck, Flur 2, Flurstück 13/62, Gebäude- und Freifläche, 3.000m², zu einem Kaufpreis in Höhe von 100.000,00 € an Herrn Mustafa Karakas.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach §§ 160, 162 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 22.10.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Franc Zimmermann
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
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