Entscheidung im Verfahren

Wärmetechnik Weserbergland GmbH

37 IN 34/25 -2 03.09.2026 AG Hameln (Niedersachsen)

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Hannover, HRB 215197
Sitz
Hameln
Adresse
Stüvestraße 42, 31785 Hameln
Geschäftszweig
Die Wärmetechnik Weserbergland GmbH betreibt Geschäfte im Be… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
37 IN 34/25 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland GmbH, Stüvestraße 42, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 215197), vertr. d.: Insolvenzverfahren Wärmetechnik Weserbergland GmbH

Herr Rechtsanwalt
Jörn Beier Kanzlei Höltershinken & Kollegen,
Marienstraße 126, 32425 Minden zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der Verwertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Wärmeteam Weser UG (haftungsbeschränkt) im Kontext mit dem Eigentumsvorbehalt zugunsten der Wärmetechnik Weserbergland GmbH.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 03.09.2026

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