Abweisung mangels Masse

GVD - Graf - Vertrieb & Dienstleistungen GmbH

9 IN 164/25 04.06.2026 AG Meppen (Niedersachsen)

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Register
Osnabrück, HRB 218007
Sitz
Herzlake
Adresse
Dieselstraße 8, 49770 Herzlake
Geschäftszweig
Die Planung, Projektierung und Ausführung von Bauarbeiten al… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
9 IN 164/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GVD - Graf - Vertrieb & Dienstleistungen GmbH, Dieselstraße 8, 49770 Herzlake (AG Osnabrück, HRB 218007), vertr. d.: Insolvenzverfahren GVD - Graf - Vertrieb & Dienstleistungen GmbH

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Meppen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Meppen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 03.06.2026

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https://www.amtsgericht-meppen.niedersachsen.de
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