Veröffentlichungen
1507 IN 20/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
pro.work GmbH, Viktualienmarkt 8, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren pro.work GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 220482
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Prannerstraße 6, 80333 München
|
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Abschluss und zur Durchführung des zwischen dem Insolvenzverwalter
der pro.work GmbH und der G.E.A. Real Estate GmbH & Co. Cie. KG am 31.08.2026 geschlossenen Vergleichs (Anlage) zur Bereinigung der streitigen Insolvenzanfechtungsansprüche in Höhe von EUR 1.194.319,20 gegen Zahlung eines Vergleichsbetrags von EUR 705.000,00 brutto an die Insolvenzmasse.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.09.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.09.2026