Veröffentlichungen
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 44/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 24821 eingetragenen D. u. M. Zügel GmbH, Industriestraße 94, 66802 Überherrn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren D. u. M. Zügel GmbH
ist am 29.06.2026, um 17:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
61 IN 44/26
Amtsgericht Saarbrücken, 29.06.2026