Veröffentlichungen
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1366/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der OneCrowd Loans GmbH, Käthe-Kollwitz-Ufer 79, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27674
vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Insolvenzverfahren OneCrowd Loans GmbH
- wurde am 23.07.2026 um 11.14 Uhr Heiko Schaefer, Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 4829160, Website www.bbl-law.com, Email geschäftlich dresden@bbl-law.com, Telefax 0351 48291629 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.