Entscheidung im Verfahren

AlphaPlus Facilitymanagement UG (haftungsbeschränkt)

162 IN 41/22 07.10.2026 AG Essen (Nordrhein-Westfalen)

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Register
Essen, HRB 32634
Sitz
Essen
Adresse
Waldthausenstrraße 27, 46238 Bottrop
Geschäftszweig
Hausmeisterdienstleistungen/Servicedienstleistung, Transport… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 41/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 32634 eingetragenen AlphaPlus Faciliymanagement UG (haftungsbeschränkt), Waldthausenstrraße 27, 46238 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren AlphaPlus Facilitymanagement UG (haftungsbeschränkt)



Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christian Klein, Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop

wird heute, am 05.10.2026, um 7:33 Uhr mangels Masse eingestellt (§ 207 InsO).
, weil ein ausreichender Geldbetrag zur Deckung der Verfahrenskosten nicht vorgeschossen worden ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

162 IN 41/22
Amtsgericht Essen, 05.10.2026

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