Entscheidung im Verfahren

E. u. F. Müller Speditionsgesellschaft mbH

111 IN 5/20 15.10.2026 AG Saarbrücken (Saarland)

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Register
Saarbrücken, HRB 32789
Sitz
St. Ingbert
Adresse
Schlackenbergstraße 18, 66386 St Ingbert
Geschäftszweig
Ist die Vermittlung von Speditionsleistungen, insbesondere v… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 5/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 32789 eingetragenen E. u. F. Müller Speditionsgesellschaft mbH, Schlackenbergstraße 18, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren E. u. F. Müller Speditionsgesellschaft mbH



Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Peter Theiß, Dudweiler Straße 4, 66111 Saarbrücken

wird heute, am 14.10.2026, um 14:41 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

111 IN 5/20
Amtsgericht Saarbrücken, 14.10.2026

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