Entscheidung im Verfahren

PIONEER-DIAMOND-TOOLS GmbH

61 IN 129/22 27.03.2026 AG Duisburg (Nordrhein-Westfalen)
Register
Duisburg, HRB 33938
Sitz
Duisburg
Adresse
Fiskusstr. 9, 47167 Duisburg
Geschäftszweig
Herstellung und Vertrieb von Schleifscheiben und Schleifmasc… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 129/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33938 eingetragenen PIONEER-DIAMOND-TOOLS GmbH, Fiskusstr. 9, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren PIONEER-DIAMOND-TOOLS GmbH


Nachlasspfleger:
Rechtsanwalt Patric Nühlen, Großenbaumer Allee 76, 47269 Duisburg


wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

61 IN 129/22
Amtsgericht Duisburg, 24.03.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
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