Entscheidung im Verfahren

Elektro Bieniek Montage GmbH Nachfolger

64 IN 185/21 22.04.2026 AG Duisburg (Nordrhein-Westfalen)
Register
Duisburg, HRB 3758
Sitz
Duisburg
Adresse
Kopernikusstr. 59, 47167 Duisburg
Geschäftszweig
Ist die Wartung, Reparatur und Neuinstallation von elektrisc… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 185/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 3758 eingetragenen Elektro Bieniek Montage GmbH Nachfolger, Kopernikusstr. 59, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Elektro Bieniek Montage GmbH Nachfolger


Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Müller-Peddinghaus, Am Mühlenberg 16, 47051 Duisburg


wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters; und zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

64 IN 185/21
Amtsgericht Duisburg, 20.04.2026

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