Veröffentlichungen
Amtsgericht
Hildesheim
Beschluss
132 IN 37/26
01.10.2026
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Kaheku schönes Wohnen GmbH, Käthe-Paulus-Str. 11+13, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 618),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann Weinkauf, RA Justus Kortleben, Adenauerallee 8, 30175 Hannover,
wird der Beschluss vom 01.10.2026 wie folgt geändert: Das Verfahren wird mündlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem mündlichen Prüfungs- und Berichtstermin entspricht, ist der 26.01.2027, 09:00 Uhr, Saal 124.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Jürgens
Rechtspfleger
1. Abschrift des Eröffnungsbeschlusses zustellen an:
a) Schuldnerin / Vertr. EB- -
b) Sachwalterin - mit EB/eEB -
2. Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnung im Internet veranlassen:
3. zum Termin
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Dokument14
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