Entscheidung im Verfahren

Kolmer + Fischer GmbH

6 IN 280/25 20.04.2026 AG Gießen (Hessen)
Register
Gießen, HRB 6894
Sitz
Linden
Adresse
Robert-Bosch-Straße 17, 35440 Linden
Geschäftszweig
Die Planung und Beratung von Kommunen und Unternehmen bei de… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 280/25 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Kolmer + Fischer GmbH, Robert-Bosch-Straße 17, 35440 Linden (AG Gießen , HRB 6894),
vertreten durch:
Jörg Fischer, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Kolmer + Fischer GmbH

wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:


Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 23.03.2026.


G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 29.01.2026 angeordnet und hat bis zum 16.02.2026 angedauert. Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu.
Vergütung:
Bei der Berechnung der Vergütung müsste von einer Masse in Höhe von EUR 3.700,00 ausgegangen werden. Die Regelvergütung würde für einen vorläufigen Insolvenzverwalter gemäß §§ 2 Abs. 1, 11 Abs. 1 S. 2 InsVV 370,00 EUR betragen.
Ein vorläufiger Verwalter hat jedoch wegen § 10 InsVV mindestens Anspruch auf die ungekürzte Mindestvergütung des § 2 Abs. 2 InsVV, welche EUR beträgt. Diese Mindestvergütung wird antragsgemäß festgesetzt.

Auslagen, §§ 10, 8 InsVV
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je begonnenen Monat beträgt.
15% der Regelvergütung ergeben EUR.

Umsatzsteuer, §§ 10, 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV sind auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.

Amtsgericht Gießen, 17.04.2026.

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
Kontaktdaten kostenlos freischalten

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features