Sonstiges

SysCon Gesellschaft für Systemlösungen der Automatisierung und Qualitätssicherung GmbH

2 IN 2254/24 08.09.2026 AG Mannheim (Baden-Württemberg)

Finanzkennzahlen

Umsatz
Mitarbeiter
Gewinn/Verlust

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Register
Mannheim, HRB 704962
Sitz
Mannheim
Adresse
Ölhafenstraße 44, 68169 Mannheim
Geschäftszweig
Die Konzipierung, Entwicklung und Applikation von Systemen z… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Veröffentlichungen
2 IN 2254/24

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SysCon Gesellschaft für Systemlösungen der Automatisierung und Qualitätssicherung GmbH, Ölhafenstraße 44, 68169 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren SysCon Gesellschaft für Systemlösungen der Automatisierung und Qualitätssicherung GmbH
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 704962
- Schuldnerin -
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Beschluss:

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1. In dem am 27.12.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 12.10.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch
O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim
Telefon: 0621 53392291
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 16.11.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 24.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 07.09.2026

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