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Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 162/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7173 eingetragenen Envisiontec GmbH, vertr. d. d. Gf., Brüsseler Str. 51, 45968 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Envisiontec GmbH
Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Geräten, Geräteteilen, Materialien und Software für das Rapid Prototyping/Rapid Manufactoring für Endanwender in unterschiedlichen Branchen etc.
ist am 11.06.2026, um 09:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Haumannplatz 4, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 162/26
Amtsgericht Essen, 11.06.2026