Veröffentlichungen
1 IN 10/26
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Keßler Kabelpflug GmbH, Mosbacher Straße 3, 69429 Waldbrunn,
vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Keßler Kabelpflug GmbH
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 721646
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Andreasstraße 37 b-c, 99048 Erfurt, Gz.: R26-000019
|
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 15.10.2026