Nachricht
58 IN 237/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KALTENBACH.SOLUTIONS GmbH, Kaiser-Joseph-Straße 179, 79098 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren KALTENBACH.SOLUTIONS GmbH
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721737
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Markus Czech, Leopoldring 1, 79098 Freiburg, Gz.: 048-24
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Vereinbarung vom 14.04.2026 mit dem Geschäftsführer Insolvenzverfahren KALTENBACH.SOLUTIONS GmbH
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.05.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 17.04.2026