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Auriventis GmbH

8 IN 199/24 19.10.2026 AG Lörrach (Baden-Württemberg)

Finanzkennzahlen

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Mitarbeiter
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Register
Freiburg im Breisgau, HRB 722984
Sitz
Lörrach
Adresse
Küpferstraße 14, 79540 Lörrach
Geschäftszweig
Die Entwicklung von, die Herstellung von, der Vertrieb von u… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
8 IN 199/24

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Auriventis GmbH, Küpferstraße 14, 79540 Lörrach, vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren Auriventis GmbH
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722984
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schrade & Partner, Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg, Gz.: 020139-24/203/239/
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Beschluss:

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1. In dem am 01.02.2025 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 13.11.2026 schriftlich bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Simone Ramminger
Weiler Straße 5 e, 79540 Lörrach
Telefon: 07621 4225880
Email: kanzlei@brm-rechtsanwaelte.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 04.12.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 20.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Lörrach - Insolvenzgericht - 16.10.2026

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