Entscheidung im Verfahren

SternMed GmbH

40 IN 130/26 30.10.2026 AG Ravensburg (Baden-Württemberg)

Finanzkennzahlen

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Register
Ulm, HRB 727182
Sitz
Ravensburg
Adresse
Schubertstraße 31, 88214 Ravensburg
Geschäftszweig
Beratung, Konzepte, Entwicklung, Projektleitung, Produktion,… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
40 IN 130/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SternMed GmbH, Schubertstraße 31, 88214 Ravensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren SternMed GmbH
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 727182
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SOLUTIO Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeppelinring 36, 88400 Biberach, Gz.: 510/25 AS09 nk
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hat das Insolvenzgericht im Erörterungs-und Abstimmungstermin vom 23.10.2023 folgenden Beschluss verkündet:

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Der durch den Insolvenzverwalter am 11.09.2026 vorgelegte Insolvenzplan in der Fassung vom 23.10.2026, der von den Verfahrensbeteiligten angenommen wurde, wird gemäß § 248 InsO gerichtlich bestätigt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.



Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 29.10.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
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