Veröffentlichungen
1 IN 267/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Staufen-Media GmbH, vertr.d.d. GF, Schulgasse 3, 73087 Bad Boll, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Staufen-Media GmbH
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 729911
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Der Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 29.07.2026 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:
Es wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über nachstehenden Tagesordnungspunkt das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt:
Verzicht zur weiteren Einziehung der noch offenen Restforderung (Stammeinlage) in Höhe von ca. 7.700,00 EUR gegen Herrn Stumpf.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.09.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Die Einberufung erfolgt aus Sachdienlichkeitsgründen von Amts wegen (Römermann/Weiß InsO § 74 Rn. 1, 2).
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Gründe:
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Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
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Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 03.08.2026