Entscheidung im Verfahren

Rigi Bochum 1 GmbH

502 IN 221/23 27.08.2025 AG Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)

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Register
Düsseldorf, HRB 81594
Sitz
Düsseldorf
Adresse
Königsallee 27, 40212 Düsseldorf
Geschäftszweig
Die Verwaltung eigenen Immobilienvermögens.… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 221/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81594 eingetragenen Rigi Bochum 1 GmbH, Königsallee 27, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Rigi Bochum 1 GmbH


sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.



502 IN 221/23
Amtsgericht Düsseldorf, 26.08.2025

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
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