Sonstiges

Bravo Personalservice UG (haftungsbeschränkt)

46 IN 17/23 03.06.2026 AG Lüneburg (Niedersachsen)

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Mitarbeiter
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Register
Köln, HRB 92761
Sitz
Köln
Adresse
Elbuferstraße 145, 21436 Marschacht
Geschäftszweig
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personal… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
46 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bravo Personalservice UG (haftungsbeschränkt), Elbuferstraße 145, 21436 Marschacht (AG Köln, HRB 92761), vertr. d.: Insolvenzverfahren Bravo Personalservice UG (haftungsbeschränkt)

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem neuen Schlusstermin entspricht, ist der 22.07.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 02.06.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwältin Katrin Sattelmair
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
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