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50 IN 19/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Insolvenzverfahren HBL Nord-Energie GmbH
Das mündliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 30.06.2026, 09:00 Uhr, Saal 124, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim.
Der Termin dient der Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Mandatierung von Rechtsanwalt Stefan von Raumer mit Blick auf die eingelegte Verfassungsbeschwerde (§160 InsO). Der entsprechende Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.06.2026 kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung gem. §160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt.
Amtsgericht Hildesheim, 04.06.2026