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2 IN 101/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Koether Werner Otto Wilhelm, geboren am 31.10.1957, Osterlauchdorf 5, 87742 Dirlewang
Inhaber der Einzelunternehmung Werner Koether e.K., Kneippstraße 7, 86825 Bad Wörishofen, Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 11578
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 28.07.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden hierzu gehört.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 28.04.2026