Veröffentlichungen
51 IN 160/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hammerich GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Strandpromenade 34, 23746 Kellenhusen (Ostsee), vertreten durch die Komplementärin Hammerich Beteiligungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Insolvenzverfahren Hammerich GmbH & Co. KG
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 1182 OL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ralf Höfer, Holstenstraße 96, 24103 Kiel, Gz.: HÖ-0183/25-St
Rechtsanwältin Ute Nitschke, Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
- Insolvenzverwalterin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 05.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 10.09.2026