Veröffentlichungen
666 IN 44/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Henke-Möbel Josef Henke GmbH & Co. KG, Trendelburger Weg 26, 34385 Bad Karlshafen (AG Kassel, HRA 12061), vertr. d.: Insolvenzverfahren Henke-Möbel Josef Henke GmbH & Co. KG
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 21.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arne M. Gerhards, An der Saline 3, 34385 Bad Karlshafen, Tel.: 05672/92544-0, Fax: 05672/92544-2, E-Mail: info@arne-gerhards.de, Internet: www.arne-gerhards.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 19.08.2026