Veröffentlichungen
67c IN 163/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Erdogan Kaya, geb. am 01.02.1965, Niedergeorgswerder Deich 14, 21109 Hamburg, Kaya Transport e.K. (AG Hamburg, HRA 121027), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 07.05.2026
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