Nachricht
7 IN 65/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gussek-Haus Franz Gussek GmbH & Co. KG, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRA 130053), vertr. d.: Insolvenzverfahren Gussek-Haus Franz Gussek GmbH & Co. KG
Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf den
28.05.2026.
Der Termin dient der schriftlichen Beschlussfassung der Gläubiger unter Beachtung von § 130 d ZPO über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 1 InsO zum notariellen Kaufvertrag vom 19.02.2026 des Notars Dr. Ungerer aus Stuttgart (UVZ-Nr. 184/2026 U) hinsichtlich der freihändigen Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Frankfurt am Main von Bad Vilbel Blatt 6398, BV lfd. Nr. 5, 884/52.253 Miteigentumsanteil mit einer Flächengröße von 697 m 2 zzgl. Gemeinschaftsflächen mit einer Größe von 187,44 m 2 (Ausstellungsfläche Nr. 22) an dem Grundstück Gemarkung Bad Vilbel, Flur 13, Flurstück 2/18, Industrie- und Gewerbefläche, Verkehrsfläche, Ludwig-Erhard-Straße 1, 2, 3, 3a, 4-70, 70a, mit einer Größe von 52.253 m 2 , zu einem Kaufpreis in Höhe von 67.797,30 € (netto) erteilt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn keine schriftlichen Erklärungen zur Akte eingereicht werden. Zustimmung sowie Ablehnung können schriftlich bis zum 28.05.2026 einschließlich gegenüber dem Gericht zur Akte mitgeteilt werden. Eingänge nach dem 28.05.2026 dürfen nicht berücksichtigt werden.
Professionelle Einreicher gemäß § 130 d ZPO müssen die schriftliche Erklärung ordnungsgemäß elektronisch übermitteln.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 12.05.2026