Entscheidung im Verfahren

delmod-international Bekleidungsindustrie GmbH & Co. Hanse-Kleidung KG

12 IE 1/09 04.09.2026 AG Delmenhorst (Niedersachsen)

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Oldenburg (Oldenburg), HRA 140256
Sitz
Delmenhorst
Adresse
Brauenkamper Straße 97, 27753 Delmenhor
Geschäftszweig
Einzelhandel mit Damenbekleidung (Oberbekleidung)… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
12 IE 1/09: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der delmod-international Bekleidungsindustrie GmbH & Co. Hanse-Kleidung KG, Brauenkamper Straße 97, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRA 140256), vertr. d.: Insolvenzverfahren delmod-international Bekleidungsindustrie GmbH & Co. Hanse-Kleidung KG

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 28.08.2026

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